+++ Kreit ohne Schufa+++ Mietkaufrechner+++ Förderung+++ Mietkaufsystem+++ warum miete zahlen +++  


Haus - Energie - Check

Vor Ort Energieberatung


Bei einer Energieberatung vor Ort prüfen wir Ihr Gebäude vom Keller bis zum Dach und erstellen ein Energiespargutachten.
Anschließend erhalten Sie von uns fachkundige, auf Ihre Wünsche und Möglichkeiten zugeschnittene Sanierungsvorschläge. Dabei suchen wir immer nach dem für Sie optimalen Kosten-Nutzen-Verhältnis.

Fragen Sie uns!


Wir erstellen für Ihr Haus ein neutrales maßgeschneidertes
Energiekonzept und beraten Sie zu Fördermaßnahmen

Nutzen


Als Eigentümer eines Ein- oder Mehrfamilienhauses

beabsichtigen Sie früher oder später an Ihrem Haus Instandsetzungs- oder Modernisierungsarbeiten vorzunehmen. Das ist der beste Zeitpunkt, auch in Energieeinsparung zu investieren.
Der bedarfsorientierte Energieausweis ist die ideale Vorbereitung dafür. Denn mit einer gut geplanten energetischen Modernisierung Ihres Gebäudes können Sie gleich mehrfach gewinnen:
1. Sie senken Ihren Energieverbrauch, machen sich damit unabhängiger von künftigen Entwicklungen für Gas, Öl oder Strom und schonen die Umwelt.
2. Sollten Sie sich eines Tages entscheiden, Ihr Haus zu verkaufen oder zu vermieten, gilt geringer Energieverbrauch als wertsteigernd.
3. Ein energetisch sinnvoll modernisiertes Haus bietet nicht zuletzt einen hohen Wohnkomfort und ein angenehmes Wohnklima.
4. Können Sie ohnehin anstehende Modernisierungsarbeiten mit Energie sparenden Maßnahmen verbinden, sind die Mehrkosten häufig gering. Wenn Sie beispielsweise die Fassade neu verputzen, muss ohnehin ein Gerüst aufgestellt werden. Der Aufpreis für eine Wärmedämmung ist dann vergleichsweise niedrig. Zu einem späteren Zeitpunkt kann dies erheblich teurer werden.
Ihr Energie-Fachberater im Baustoff-Fachhandel vor Ort berät Sie gerne, wie Sie bei Ihrem Modernisierungsvorhaben Energie einsparen und damit gleichzeitig die Umwelt und Ihren

Mieter, Käufer oder andere Nutzer von Gebäuden

Mit dem Inkrafttreten der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) haben Mieter, Käufer und Pächter von Gebäuden oder Wohnungen das Recht, vor Vertragsabschluss einen Energieausweis einzusehen.
Für Wohngebäude mit einem Baujahr bis 1965 gilt dies ab dem 1. Juli 2008, für später errichtete Wohngebäude ab 1. Januar 2009. Bei bestehenden Vertragsverhältnissen muss kein Energieausweis vorgelegt werden. Der Energieausweis dient ausschließlich der Information des künftigen Nutzers. Rechtsansprüche lassen sich aus dem Energieausweis nicht ableiten. Mieter, Käufer oder Pächter erhalten auf einen Blick Auskunft über die energetische Qualität eines Gebäudes und einen Eindruck davon, welche Nebenkosten voraussichtlich auf sie zukommen. Die Energieeffizienz wird damit zu einem zentralen Entscheidungskriterium.

Wenn die tatsächlichen Verbrauchswerte nach Einzug in die Immobilie höher sind, als sie im Energieausweis angebeben wurden, ergibt sich daraus für den Mieter noch kein Recht auf Mietminderung. Der tatsächliche Energiebedarf hängt auch stark von den Verbrauchsgewohnheiten der Nutzer ab. Lediglich wenn der Energieausweis Bestandteil des Mietvertrages ist, kann der Mieter u.U. Minderungen durchsetzen. Der Mieter/Käufer hat ebenso kein Recht auf die Umsetzung der im Energieausweis empfohlenen Modernisierungsmaßnahmen mit Ausnahme der zwingenden Nachrüstungsverpflichtungen.

Der Energieausweis kann jedoch von beiden Seiten in den Vertragsverhandlungen als Argument eingesetzt werden: Bescheinigt der Energieausweis geringe Verbrauchswerte, wird der Vermieter/Verkäufer auf die geringen Nebenkosten hinweisen. Ein Energieausweis mit Werten, die sich überwiegend im roten Bereich bewegen, bietet den Mietern/Käufern die Möglichkeit, energetische Sanierungsmaßnahmen vertraglich zu vereinbaren oder die Miete bzw. den Kaufpreis der Immobilie runter zu handeln.