Haus - Energie - Check
Vor Ort Energieberatung
Bei einer Energieberatung vor Ort prüfen wir Ihr Gebäude vom Keller bis zum Dach und erstellen ein Energiespargutachten.
Anschließend erhalten Sie von uns fachkundige, auf Ihre Wünsche und Möglichkeiten zugeschnittene Sanierungsvorschläge. Dabei suchen wir immer nach dem für Sie optimalen Kosten-Nutzen-Verhältnis.
Fragen Sie uns!
Wir erstellen für Ihr Haus ein neutrales maßgeschneidertes
Energiekonzept und beraten Sie zu Fördermaßnahmen
Nutzen
Als Eigentümer eines Ein- oder Mehrfamilienhauses
beabsichtigen Sie früher oder später an Ihrem Haus Instandsetzungs- oder
Modernisierungsarbeiten vorzunehmen. Das ist der beste Zeitpunkt, auch in
Energieeinsparung zu investieren.
Der bedarfsorientierte Energieausweis ist die ideale Vorbereitung dafür. Denn
mit einer gut geplanten energetischen Modernisierung Ihres Gebäudes können Sie
gleich mehrfach gewinnen:
1. Sie senken Ihren Energieverbrauch, machen sich damit unabhängiger von
künftigen Entwicklungen für Gas, Öl oder Strom und schonen die Umwelt.
2. Sollten Sie sich eines Tages entscheiden, Ihr Haus zu verkaufen oder zu
vermieten, gilt geringer Energieverbrauch als wertsteigernd.
3. Ein energetisch sinnvoll modernisiertes Haus bietet nicht zuletzt einen
hohen Wohnkomfort und ein angenehmes Wohnklima.
4. Können Sie ohnehin anstehende Modernisierungsarbeiten mit Energie sparenden
Maßnahmen verbinden, sind die Mehrkosten häufig gering. Wenn Sie beispielsweise
die Fassade neu verputzen, muss ohnehin ein Gerüst aufgestellt werden. Der
Aufpreis für eine Wärmedämmung ist dann vergleichsweise niedrig. Zu einem
späteren Zeitpunkt kann dies erheblich teurer werden.
Ihr Energie-Fachberater im Baustoff-Fachhandel vor Ort berät Sie gerne, wie Sie
bei Ihrem Modernisierungsvorhaben Energie einsparen und damit gleichzeitig die
Umwelt und Ihren
Mieter, Käufer oder andere Nutzer von Gebäuden
Mit dem Inkrafttreten der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV 2007)
haben Mieter, Käufer und Pächter von Gebäuden oder
Wohnungen das Recht, vor Vertragsabschluss einen Energieausweis
einzusehen.
Für Wohngebäude mit einem Baujahr bis 1965
gilt dies ab dem 1. Juli 2008, für später errichtete
Wohngebäude ab 1. Januar 2009. Bei bestehenden
Vertragsverhältnissen muss kein Energieausweis vorgelegt werden.
Der Energieausweis dient ausschließlich der Information des
künftigen Nutzers. Rechtsansprüche lassen sich aus dem
Energieausweis nicht ableiten. Mieter, Käufer oder Pächter
erhalten auf einen Blick Auskunft über die energetische
Qualität eines Gebäudes und einen Eindruck davon, welche
Nebenkosten voraussichtlich auf sie zukommen. Die Energieeffizienz wird
damit zu einem zentralen Entscheidungskriterium.
Wenn die
tatsächlichen Verbrauchswerte nach Einzug in die Immobilie
höher sind, als sie im Energieausweis angebeben wurden, ergibt
sich daraus für den Mieter noch kein Recht auf Mietminderung. Der
tatsächliche Energiebedarf hängt auch stark von den
Verbrauchsgewohnheiten der Nutzer ab. Lediglich wenn der Energieausweis
Bestandteil des Mietvertrages ist, kann der Mieter u.U. Minderungen
durchsetzen. Der Mieter/Käufer hat ebenso kein Recht auf die
Umsetzung der im Energieausweis empfohlenen
Modernisierungsmaßnahmen mit Ausnahme der zwingenden
Nachrüstungsverpflichtungen.
Der Energieausweis kann jedoch
von beiden Seiten in den Vertragsverhandlungen als Argument eingesetzt
werden: Bescheinigt der Energieausweis geringe Verbrauchswerte, wird
der Vermieter/Verkäufer auf die geringen Nebenkosten hinweisen.
Ein Energieausweis mit Werten, die sich überwiegend im roten
Bereich bewegen, bietet den Mietern/Käufern die Möglichkeit,
energetische Sanierungsmaßnahmen vertraglich zu vereinbaren oder
die Miete bzw. den Kaufpreis der Immobilie runter zu handeln.